Bundestagspetitionen Drucken
Geschrieben von: Baraka   
Dienstag, den 09. November 2010 um 23:48 Uhr

Mehrere wichtige derzeit laufende Bundestags-Petitionen betreffen etwa die Gleichstellung von Naturheilverfahren und Schulmedizin und das EU-Verkaufsverbot für Heilpflanzen. Darüber hinaus gibt es zur Zeit zwei Petitionen hinsichtlich der kriminellen und menschenverachtenden Sozialgesetzgebung der schwarz-gelben Kapitalhuren, sowie eine Petiton für die Begrenzung der Wirkungsweise von Wasserwerfern, und damit gegen einen der unmittelbarsten Auswüchse des gegenwärtigen totalitären Polizeistaates, der ebenfalls massiv durch die schwarz-gelbe Politmafia unter formaler Führung einer ehemaligen FDJ-Funktionärin forciert wird.

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen...
* Naturheilverfahren und Schulmedizin werden gleichgestellt
* ALLE wirksamen Verfahren werden von den Kassen erstattet
* Neben dem bisherigen Medizinstudium werden vergleichbare Studiengänge in Homöopathie, Ayurveda, TCM, Naturheilkunde usw. an Universitäten eingerichtet und die Abschlüsse staatlich anerkannt
* naturheilkundliche Forschung erhält öffentliche Geldern in derselben Höhe wie schulmedizinische Forschung
 
 
Begründung

Trotz überdurchschnittlich hoher Heilerfolge, gerade bei chronischen Erkrankungen, werden Naturheilverfahren nicht oder nicht in ausreichender Weise von den Krankenkassen erstattet. Während die gesetzlich Versicherten - bedingt durch die Pflichtversicherung, monatliche Beiträge zu entrichten haben, dürfen sie nicht frei wählen, für welche Therapierichtung diese Beiträge verwendet werden sollen, also z.B. für eine Behandlungen durch einen Doktor der Osteopathie, der Ayurveda-Medizin oder der TCM. Dies ist ein willkürlicher Eingriff in die Wahlfreiheit des Versicherten und außerdem eine protektionistische Maßnahme, die einseitig den Ärzten der Schulmedizin zugute kommt.
 
[...]
 

 

 

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1 April 2011 in Deutschland nicht greift.

Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.
 
Begründung

Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben.
Naturstoffe , denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal.
Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Grosskonzerne gesichert. Wir sollten selber entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel.
Dadurch erfahren auch Krankenkassen eine Erleichterung weil immer mehr Leute dazu übergehen, Naturprodukte ohne Rezeptschein zu kaufen.



Dieselbe Petition gibt es auch auf europäischer Ebene, um die totalitäre EU-Bürokratie auf  den Widerstand gegen diese kriminelle und wirtschaftsfaschistische Richtlinie aufmerksam zu machen.

-> http://www.gopetition.com/petition/39757.html

 

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den gegenwärtigen Regelsatz der Kinder in Hartz IV für Bildung von 0,00 Euro um die zuerkannte Summe für Bildung, Sport und Freizeit zu erhöhen und die Bemessung in allen Teilen sofort offen zulegen.


Begründung

1. Im Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 wird die Bundesregierung angewiesen, den Regelsatz "neu zu bemessen" und dies "in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht und nachvollziehbar" zu tun.
2. Die Begründungen für die Versachlichung von Leistungen stellen einen emfindlichen Verstoß gegen das GG Art.1 dar. Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe formal zu unterstellen, sie "versaufen" das Geld der Kinder und kümmern sich nicht um deren Bildung, stellt eine schwere Diskriminierung dar.

[...]

4. Die furchtbaren Konsequenzen von Hartz IV, die Verödung von Individualität, das Siechtum der Leistungsfähigkeit, die Verarmung sozialer Kontakte, die gesellschaftliche Geringschätzung bis hin zum Verlust der Gesundheit haben furchtbare Auswirkungen auf die Familien. Ja, viele werden krank! Menschen, die Strukturen verlieren, lustlos und antriebsarm den Tag hinter sich bringen, die in Ermangelung eines Feierabends die Nacht zum Tag machen, morgens nicht aus dem Bett kommen, so dass die Kinder allein aufstehen und ohne Frühstück zur Schule gehen, erfüllen eine Reihe von Diagnosekriterien der Depression. Die Leidtragenden sind die Kinder. [...]

 

-> Der ganze Text und zur Mitzeichnung.

 

Text der Petition

Der Petent beanstandet die Erhöhung des Arbeitslosengeld II Betrages von 359 Euro um nur 5 Euro.


Begründung

Am 9. Februar 2010 wurde in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die aktuellen Hartz IV-Sätze vefassungswidrig sind.
Nach langen Debatten hat die Schwarz-Gelbe Regierung nun beschlossen den Hartz IV Mindestbetrag 359 € um 5 € zu erhöhen.

-> Unser Ziel:
Einen an die aktuelle Preislage angepassten Hartz IV-Satz, womit jeder seine Familie gut versorgen kann!

Die Erhöhung um NUR 5 € ist für alle Hartz IV bezieher eine Sparmaßnahme der Schwarz-Gelben Regierung und keine Erhöhung des Hartz IV Satzes wie es aus der Verfassungswidrigkeit vom 09.02.10 stammt.

 

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Wasserwerfer auf das gebotene Maß abgerüstet werden müssen. Diese Abrüstung ist so auszuführen, dass Wasserwerfer nicht mit chemischen Wirkungsverstärkern eingesetzt werden können, sowie was Druck und Wasservolumen angeht technisch derart zu begrenzen sind, dass gesundheitliche Schäden bei auch direkter Anwendung auf den menschlichen Körper oder Kopf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.

 

Begründung

Die technische Entwicklung der Wasserwerfer führte zu einer stetigen Aufrüstung. Hochdruckwasserwerfer sind mittlerweile von ihrer Wirkung her einer Geschosswaffe vergleichbar, im Gesetzestext sind Wasserwerfer jedoch nur als Hilfsmittel definiert. Durch diese Definition liegt die Entscheidung über den Einsatz auf den unteren Führungsebenen sie ist auch nicht in der Art und Weise berichtspflichtig wie ein möglicher Schusswaffengebrauch vorstehendes trägt dazu bei dass die Schwelle eines möglichen Einsatzes eher niedrig ist.

[...]


->
Ganzer Text und zur Mitzeichnung.