Finanzierung von "Stuttgart 21" ist verfassungswidrig Drucken
Geschrieben von: Baraka   
Donnerstag, den 02. Dezember 2010 um 23:33 Uhr

Hinsichtlich des Schlichterspruchs von Heiner Geißler zu dem Immobilienprojekt und Milliardengrab "Stuttgart 21" weist der Arbeitskreis "Juristen zu Stuttgart 21" auf die Verfassungswidrigkeit der Mit-Finanzierung von Bahnvorhaben durch das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart hin.

Allein aus diesem Grund treffe auch die Behauptung Geißlers, dass die Finanzierung des Projektes durch die Bahn und das Land Baden-Württemberg sichergestellt sei, nicht zu. Die "Juristen zu Stuttgart 21" sind ein unabhängiger Arbeitskreis von zurzeit etwa 30 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Richtern und anderen Juristen, die sich mit Rechtsfragen des Projekts Stuttgart 21 und der Neubaustrecke aus bürgerschaftlichem Engagement befassen.

Rechtsanwalt Bernhard Ludwig, der Mitglied im Arbeitskreis ist und als Rechtsexperte des Bündnisses gegen Stuttgart 21 an der 7. Schlichtungssitzung am 26.11.2010 teilgenommen hatte, verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg aus dem Jahr 1986. Darin wurde ein Finanzierungsvertrag zum Ausbau von Verkehrswegen für nichtig erklärt. Damit ist auch ein Gutachten von Prof. Dolde aus dem Jahr 2007, demzufolge die Mitfinanzierung des Bauvorhabens durch das Land zulässig sei, hinfällig.

Die Rechtslage wurde in dem Dolde-Gutachten offenbar bewusst oder aus Unfähigkeit heraus missachtet. Das fehlerhafte Gutachten kommt den kriminellen Machenschaften des Mappus-Clans freilich entegegen. Aus diesem Grund wird auch ein weiteres Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Hans Meyer von der Landesregierung ignoriert. In diesem Gutachten werden zahlreiche Fehler im Gutachten von Prof. Dolde konkret nachgewiesen.

Die Mitfinanzierung der Neubaustrecke Ulm-Wendlingen wäre nur dann rechtlich durchsetzbar, wenn es sich dabei zu knapp 50% um ein Projekt des Schienenpersonennahverkehrs handeln würde, so Ludwig. Da es sich aber bei dem gesamten Bahnprojekt "Stuttgart 21" letztlich auch um ein Fernstrecken- und Hochgeschwindigkeits-Prestigeobjekt handelt, wie es die Befürworter des Milliardengrabes unentwegt betonen und sich dabei auf die Magistrale Paris-Budapest berufen, ist die Rechtmäßigkeit der Mitfinanzierung dieses Projektes durch die öffentliche Hand dementsprechend nicht gewährleistet.

Stattdessen gehen der Bund und die Deutsche Bahn das Risiko ein, den verfassungswidrigen Finanzierungsanteil von Land, Stadt und Region in Höhe von über 2 Mrd. € später selbst übernehmen zu müssen. Dann hätte sich Stuttgart und Baden-Württemberg mit einer verfassungswidrigen Finanzierungszusage auf Kosten des Bundes ein Jahrhundertprojekt erschlichen.

Rechtsanwalt Ludwig und seine Kollegen aus dem Arbeitskreis "Juristen zu Stuttgart 21" empfehlen daher dringend, die verfassungsrechtliche Frage vor einem Weiterbau möglichst rechtssicher klären zu lassen. Bei einer Klage gegen die noch offenen Planfeststellungen, könnte ein Gericht die Verfassungswidrigkeit der gegenwärtigen Finanzierungsverträge feststellen.

Heiner Geißler hatte mit seinem Schlichterspruch einen relativ faulen Kompromiss zu erreichen versucht, der dennoch eine Hintertür offen lässt, dass Immobilienprojekt schließlich noch zu Fall zu bringen. Dies könnte bei einer weiteren Explosion der Kosten geschehen, deren Finanzierung bereits in ihrem jetzigen Ausmaß durch Stadt und Land eben keine rechtliche Grundlage hat.

Sollte die Bahn auf einem Großteil der Kosten sitzen bleiben und dabei auch zu der Erkenntnis kommen, von der Mappus-Mafia für ein persönliches Prestige- und Wirtschaftsprojekt missbraucht zu werden, könnte dieses in der Folge schließlich gecancelt werden. Laut dem von Geißler zwischen Gegner und Befürworten von "Stuttgart 21" ausgehandelten Kompromiss muss die Bahn nachweisen, dass der geplante Tiefbahnhof tatsächlich um 30 Prozent leistungsfähiger ist als der bestehende Kopfbahnhof.

Gutachter sollen zunächst prüfen, ob Stuttgart 21 tatsächlich so viele Zugverbindungen zulässt, wie Bahn und Befürworter dies behaupten. Kommt das Gutachten allerdings zu der Erkenntnis, dass dies nicht stimmt, so soll die Bahn verpflichtet werden, die von den Projektgegnern geforderten Verbesserungen umzusetzen. Dies allein würde bereits neue zukünftige Kosten für die Bahn verursachen.

Ein fauler Kompromiss ist dies dahingehend, dass am Milliardengrab Stuttgart 21 prinzipiell weiter geschaufelt werden kann. Und dies obwohl in den seit dem 22. Oktober andauernden Verhandlungen zwischen Gegnern und Befürwortern des Immobilienprojektes die grandiosen Mängel, Gefahren und Lügen hinsichtlich der Planungen des Tiefbahnhofs in großem Stil offen zu Tage getreten sind.

Bundesweit konnten sich Zuschauer via Phoenix oder Webcam von der Unzurechnungsfähigkeit der Stuttgart 21-Befürworter ein Bild machen. In dieser Hinsicht kann die Schlichtung durchaus als Erfolg gewertet werden. Zugleich ist der Schlichterspruch Geißlers dementsprechend aber auch eine Farce. Zumindest aber lässt er eine Hintertür offen, das Milliardengrab Stuttgart 21 ökonomisch zu Fall zu bringen.

Denn die Kosten der nun unter normalen Umständen zu erwartenden Nachbesserungen könnten den Rahmen der Finanzierung, insbesondere allein durch die Bahn, vollends sprengen. Zu den Auflagen und Verbesserungen um Stuttgart 21 kommt schließlich auch noch die Finanzierung der Neubaustrecke nach 2016 dazu. Denn laut Schlichterspruch Geißlers ist die Finanzierung des Tiefbahnhofs nur bis zum Jahr 2016 sichergestellt.

Somit bleibt derzeit die Hoffnung, dass die darüber hinaus anfallenden Kosten, sowie die der zu erwartenden Nachbesserungen, insbesondere nach einer offiziellen juristischen Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Kostenbeteiligung des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Stuttgart an dem Immobilienprojekt Stuttgart 21, von der Bahn nicht mehr getragen werden können.

Nötig bleibt darüber hinaus aber dementsprechend auch eine Klage gegen die Mitfinanzierung des Tiefbahnhofs durch Stadt und Land. Zudem werden die Proteste gegen Stuttgart 21 nun wieder in vollem Umfang aufgenommen werden. Insbesondere die antidemokratische, totalitäre Durchsetzung des Bahnvorhabens, die in dem Polizei-Aufmarsch und anschließenden Gewaltexzess vom 30. September gipfelte, werden Gegenstand zukünftiger Demonstrationen sein.

Am kommenden Samstag, dem vierten Dezember findet vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof die nächste große Demonstration als Antwort auf den Schlichterspruch statt. Genau eine Woche später, am 11. Dezember wird eine bereits seit längerem geplante Großdemonstration unter dem Motto "Stuttgart ist überall! - Für eine Demokratie der Bürger" veranstaltet werden. Auch in dieser Hinsicht ist der Schlichterspruch Geißlers eine Farce, die jeden demokratischen Bezug vermissen lässt

Mit seinem faulen Kompromiss und der Instrumentalisierung der Stuttgart 21-Gegner für das Milliardengrab geht Geißler stattdessen vielmehr vor der Diktatur des Parteienstaates und dessen intransparenter, rücksichtsloser, einzig Kapitalinteressen dienender Machtpolitik in die Knie. Während der CDU-Politiker ebenso wie die schwarz-gelbe Kapitalhurenbande auf Landes- wie Bundesebene einen Volksentscheid zu Stuttgart 21 ablehnt und ausschließt, bleibt genau dies aber eine der zentralen Bedingungen, die dem Projekt eine demokratische Legitimation verleihen könnte. Es tatsächlich aber vermutlich direkt zu Fall bringen würde.

Die andere zentrale Säule wäre die sittliche Vernunft, die Grundbedingung einer freiheitlichen, und somit demokratischen Gesellschaftsordnung ist. Einem Millardengrab und reinem Prestigeobjekt wie Stuttgart 21, das lediglich großkapitalistischen Interessen und wahnhaften Wachstums- und Fortschrittsideologien dient, liegen allerdings keinerlei Vernunftprinzipien, auch nicht in ökonomischer Hinsicht, zugrunde. Die intellektuelle und charakterliche Tiefe des argumentativen Niveaus der Stuttgart 21-Befürworter lässt sich am besten mit folgendem Auftritt der Baden-Württembergischen Verkehrsministerin Tanja Gönner zusammen fassen: