Stuttgart 21 * Bürgerbeteiligung * Hartz IV * Kommission Frauen-Bundesligen Drucken
Geschrieben von: Baraka   
Dienstag, den 18. Januar 2011 um 21:15 Uhr
  •    Erneuter Angriff auf Versammlungsfreiheit

Am 20.01.2011 beginnt der Prozess gegen Gangolf Stocker, einen engagierten Gegner des Bahnprojektes "Stuttgart 21". Der Tatvorwurf lautet "Verstoß gegen das Versammlungsrecht". Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft Stocker vor, dass er als Versammlungsleiter während einer Kundgebung 20 Minuten lang nicht an sein Handy gegangen sei, um in seiner Funktion als Versammlungsleiter am 27.08.2010 die Verletzung der Bannmeile zu verhindern.

Versammlungsleiter müssen bei Demonstrationen für die Polizei erreichbar sein. Allerdings genügt alleine die physische Anwesenheit, es gibt kein Gesetz, welches das Mitführen und die telefonische Erreichbarkeit über ein Handy als Grundvoraussetzung dafür sieht, als Versammlungsleiter zu agieren. In den Auflagen zur Demonstration wurde dies ebenfalls nicht verlangt, wohl aus dem Grund, dass es juristisch nicht begründbar ist.

Der gesamte Prozess zeigt wieder einmal, dass die Stuttgarter Justiz keinesfalls am Erhalt der Versammlungsfreiheit interessiert ist. Er steht beispielhaft dafür, wie versucht wird, Demonstranten durch immer neue Auflagen und Strafen an der uneingeschränkten Wahrnehmung ihres Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit zu hindern.

Dass die Behörden dabei längst Hand in Hand arbeiten, um demokratische Rechte einzuschränken, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass das Stuttgarter Ordnungsamt für die Demonstration am Arnulf-Klett-Platz lediglich eine Fahrbahnseite absperren lassen will. Dadurch bestehen de facto keine Fluchtwege für die anwesenden Demonstranten, die sich im Notfall über die nicht abgesperrte Straßenseite in Sicherheit bringen müssten.

Dies ist umso erstaunlicher, da dass gleiche Amt Demonstrationen auf der Königstrasse immer wieder mit dem Hinweis "auf fehlende Fluchtwege" verbietet. Es handelt sich hier nicht um die Verfolgung einer Straftat, sondern um einen politischen Prozess. Dies zeigt sich auch an den über 1.000 Strafanzeigen, die gegen S21 Demonstranten noch anhängig sind.

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit fordert die Einstellung aller Verfahren gegen Demonstrationsteilnehmer und die Einhaltung des demokratischen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Außerdem ruft es dazu auf, sich solidarisch zu zeigen und den Prozess am 20.01.2011 um 9.00h vor dem Amtsgericht Stuttgart, Saal1 zu verfolgen.



  •    Bürgerbeteiligung bei Steuerfragen

Die Initiative "Mehr Demokratie" kritisiert die Haltung der Aachener Industrie- und Handelskammer (IHK) zur geplanten Bürgerbefragung in der Stadt. "Bürger sind keine Egoisten, sondern würden auch bei Abstimmungen über Steuerfragen gemeinwohlorientiert entscheiden", sagte Landesgeschäftsführer Alexander Slonka am Dienstag in Köln.

IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Drewes befürchtet, dass im Zweifelsfall „jeder auf den anderen zeigt, um seine eigenen Interessen zu schonen“. Wer zahle schon gerne freiwillig Steuern, wenn es auch noch andere Einnahmequellen gebe. Auch die CDU-Mittelstandsvereinigung hatte sich hierzu skeptisch geäußert. CDU und Grüne wollen heute im Finanzausschuss des Rates den Fragenkatalog für die Internet-Umfrage zur Haushaltskonsolidierung beschließen. Dabei sollen sich die Bürger auch zur Höhe von Grund- und Gewerbesteuer äußern können.

"Beispiele in anderen Städten zeigen, dass es für die Befürchtungen der IHK keine Grundlage gibt", erläuterte Slonka. Er verweist dabei auf den im vergangenen Jahr in Solingen durchgeführten Bürgerhaushalt, bei dem es klare Mehrheiten für weitreichende Sparmaßnahmen und Abgabenerhöhungen gegeben hatte. Die Teilnehmer votierten dabei etwa für die Erhöhung der Hundesteuer und für die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung.

"Die Bürger sind bereit, höhere Steuern zu bezahlen, wenn sie dies für notwendig halten und wenn sie über die Verwendung ihrer Abgaben auch selber entscheiden können", erklärte der Mehr Demokratie-Geschäftsführer auch mit Blick auf positive Erfahrungen in der Schweiz. Dort entscheiden die Wähler in vielen Gemeinden und Kantonen per Volksabstimmung über die Höhe von Steuern und Abgaben.

Ab einer gewissen Höhe müssen Ausgabenentscheidungen und Kreditaufnahmen außerdem von den Bürgern auf direkt- demokratischem Weg genehmigt werden. "Das Ergebnis ist eine niedrigere Verschuldung, mehr Verwaltungseffizienz und eine bessere Steuermoral der Eidgenossen", weiß Slonka.

"Mehr Demokratie" kritisiert das Misstrauen vieler Politiker in die Finanzkompetenz der Bürger und fordert, diese nach schweizerischem Vorbild auch in Deutschland über Finanzfragen entscheiden zu lassen. In einer Stellungnahme für den Landtag hatte das Ministerium für Inneres und Kommunales bereits vor einiger Zeit angeregt, den Bürgern die Möglichkeit zur Abstimmung über die Einkommenssteuer zu geben.



  •    Hartz IV

Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichts, dass Hartz-IV-Beziehende nur mit einem Folgeantrag zum Ende des Bewilligungszeitraums weiterhin Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten, andernfalls drohe der Verlust von Ansprüchen, erklärt Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Diese Regelung ist bürokratisch und entbehrlich. Statt die Bürokratie auf die Spitze zu treiben, sollten die Fachkräfte zu Beratung der Betroffenen über ihre Rechte, zur Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und zur zeitnahen Bearbeitung von Widersprüchen eingesetzt werden. Entbehrlich ist diese Regelung, weil Hartz-IV-Beziehende sowieso mögliche Veränderungen ihrer Einkommenssituation melden müssen.

 

 

  •    Schutz von Whistleblowern

 

Eine aktuelle Bundestags-Petition setzt sich für den besseren Schutz von sogenannten "Whistleblowern" ein. Diese helfen dabei, Missstände oder illegale Aktivitäten, von denen etwa am Arbeitsplatz oder bei anderen Gelegenheiten erfahren wird, an die Öffentlichkeit zu bringen. Whistleblowing soll als eine Form der Zivilcourage unterstützt und geschützt werden. --> Direktlink zur Petition

 


  •    Kommission Frauen-Bundesligen gegründet

Der DFB hat für die Bundesligen im Frauenfußball ein eigenes Gremium gegründet. Dieses besteht aus zwölf Mitgliedern und soll eine Interessenvertretung der Bundesliga- und Zweitliga-Vereine bilden. Ziel ist laut DFB die nachhaltige Entwicklung der beiden Spielklassen und des Frauenfußball in seiner Gesamtheit.

Vorsitzende der Kommission ist die für den Frauenfußball zuständige DFB-Vizepräsidentin Hannelore Ratzeburg. Hinzu kommen die Spielleiterinnen der Frauen-Bundesliga, Margit Stoppa, und der zweiten Ligen, Sabine Mammitzsch. Die DFB-Zentralverwaltung wird durch Heike Ullrich, die Leiterin der Abteilung Frauen- und Mädchenfußball, vertreten. .

Außerdem werden aus der Bundesliga und den beiden Zweitliga-Staffeln jeweils vier Vertreter in dem Gremium vertreten sein. Repräsentanten der Bundesligaklubs sind Siegfried Dietrich (1. FFC Frankfurt), Karin Danner (FC Bayern München), Bernd Stemmeler (SC 07 Bad Neuenahr) und Guido Lutz (FCR 2001 Duisburg). Aus den zweiten Ligen Süd und Nord gehören Maria Reisinger (SV Victoria Gersten), Monika Beckmann (1. FC Köln), Birte Brüggemann (SV Werder Bremen) und Stefan Zöller (VfL Sindelfingen) der Kommission an.

"Die Entwicklung der Frauen-Bundesliga ist in den vergangenen zwanzig Jahren erfreulich vorangeschritten. Die Gründung einer Kommission war aus unserer Sicht notwendig, um diesen Prozess über die Frauen-WM 2011 hinaus fortzuführen," erklärt DFB-Vizepräsidentin Ratzeburg zur Gründung des neuen Gremiums.

Themenkomplexe der Kommission Frauen-Bundesligen sind beispielsweise die Weiterentwicklung des wirtschaftlichen und technisch-organisatorischen Zulassungsverfahrens sowie die Professionalisierung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit oder der Vermarktung. Eng arbeitet die Kommission zudem mit dem Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball zusammen. Eine Vernetzung beider Organe sei auch gewährleistet, weil acht Personen beiden Gremien angehören.