Niedriglöhne * Hartz IV * Grundeinkommen * Stuttgart 21 * Gentechnik * Direkte Demokratie Drucken
Geschrieben von: Baraka   
Donnerstag, den 10. Februar 2011 um 22:53 Uhr
  •    Zahlungsunfähig durch Niedriglöhne

In diesem Jahr droht jedem zehnten Erwachsenen die Zahlungsunfähigkeit. Dies gehe aus Schätzungen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform hervor, berichtet SpiegelOnline. Verantwortlich dafür sei besonders die Zunahme der Niedriglohnbeschäftigung. Derzeit sei jeder zehnte Verbraucher nicht mehr in der Lage, die jeweils anfallenden Kosten mit seinen Einkünften zu decken, und somit von Insolvenz bedroht.

Im vergangenen Jahr seien bis November mehr 100.000 Menschen in Deutschland überschuldet gewesen. Der Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) warnte davor, das Ende der Wirtschaftskrise zu erklären. Durch schwankende Rohstoffpreise seien auch viele Unternehmen im produzierenden Gewerbe insolvenzbedroht.

 


  •    Bauprojekte in NRW unter Korruptionsverdacht

Bei mehreren großen Bauprojekten des Landes Nordrhein-Westfalen soll Schmiergeld geflossen sein, berichtet die Kölnische Rundschau. Insgesamt habe es in fünf Bundesländern Razzien durch die Polizei wegen Korruptionsverdacht gegeben. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes NRW in Düsseldorf stehe im Zentrum der Ermittlungen.

Bislang habe sich der Anfangsverdacht für Untreue-und Korruptionsdelikte ergeben. Betroffen sei der Neubau des NRW-Landesarchivs in Duisburg, die Erweiterung des Polizeipräsidiums in Köln-Kalk, die geplante Umsiedlung der Fachhochschule Köln sowie der Ankauf des Landesbehördenhauses in Bonn.



  •    Stuttgart 21 – Verstoß gegen Umweltauflagen

Nach Angaben von Gegner des Bahnprojektes Stuttgart 21 hat die Bahn bei den Baumverpflanzungen gegen Umweltauflagen verstoßen. Nach einem am 7. Dezember 2010 geschlossenen gerichtlichen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. ist die Bahn seit dem ersten Februar 2011 verpflichtet, für sämtliche S21-Arbeiten ausschließlich Fahrzeuge und Maschinen Rußpartikelfilter einzusetzen.

Wie schon bei allen bisherigen Arbeiten, wurden auch bei den Baumverpflanzungen wieder Fahrzeuge eingesetzt, die mit keinem entsprechenden Filter ausgestattet sind. Viele der Fahrzeuge hatten nicht einmal die in Stuttgart für alle vorgeschriebene Plakette oder nur eine gelbe. Trotzdem behauptete Projektsprecher Wolfgang Dietrich am 9. Februar gegen 8 Uhr auf dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz gegenüber Bürgern, alle Fahrzeuge hätten die Plakette, die sie brauchen.

"Es ist ein Skandal, mit welcher Dreistigkeit die bundeseigene Bahn AG gegen Auflagen und Gesetze verstößt“, sagt Carola Eckstein, Parkschützerin und Mitglied der Ingenieure für den Kopfbahnhof. "Egal, ob es um Umweltauflagen geht, Sicherheit und Arbeitszeitregelungen, Schwarzarbeit oder Artenschutz, die Bahn hält sich an nichts, verstößt laufend gegen Gesetze, und alle schauen tatenlos zu.

Die Polizei schützt dieses illegale Treiben seit Monaten mit beliebig vielen Hundertschaften, das zuständige Eisenbahnbundesamt schreitet nicht ein und auch die Bundesregierung hat offenbar kein Problem damit, dass ihr Unternehmen Bahn arbeitet wie die Mafia - Hauptsache, der Gewinn stimmt.

Auf der anderen Seite haben Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar nichts besseres zu tun, als Handtaschen nach Aufklebern zu durchwühlen, die 'illegal' aufgeklebt werden könnten und ähnliche Banalitäten zu ahnden. Diese Unverhältnismäßigkeit ist inakzeptabel. Sie lässt die Bürger an unserem Rechtsstaat zweifeln." Bereits bei den Abrissarbeiten am Nordflügel stellte der Zoll Schwarzarbeit, Sozialversicherungsbetrug und illegale Arbeitnehmerüberlasssung fest.

Im Vorfeld der Baumfällungen im Mittleren Schlossgarten am ersten Oktober 2010 hatte die Bahn nicht für die gesetzlich vorgeschriebenen landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Fledermäuse und des Juchtenkäfers gesorgt und ein Fällverbot des Eisenbahnbundesamtes missachtet. Nach Aussage der Polizei hätte bei den Baumverpflanzungen ein Sicherheitsabstand von 8 Metern zu den arbeitenden Maschinen eingehalten werden müssen.


 

  •    Stuttgart 21 – Land ignoriert Schlichtung

"Wer Wind sät, wird Sturm ernten", sagt Gangolf Stocker, Sprecher der Initiative Leben in Stuttgart - Kein Stuttgart 21 zu der Baumverpflanzungsaktion am Stuttgarter Hauptbahnhof in dieser Woche. Solche Aktionen seien eine inhaltlichte Missachtung der Schlichtung. Diese Haltung gebe dem Protest gegen das Milliardenprojekt massiven Auftrieb.

Auch wenn Heiner Geissler festgestellt habe, dass das Projekt formal legitimiert sei und weiter gebaut werden könne, müsse jeder vernünftige Mensch derzeit für einen Baustopp eintreten. "Jede weitere Baumaßnahme ist eine Zementierung des baulichen und finanziellen Irrsinns," so Stocker.

Er hält es außerdem für "höchst perfide", dass Ministerpräsident Mappus landauf landab behauptet, die Projektgegner akzeptierten nicht das Ergebnis der Schlichtung. Das Gegenteil sei der Fall, denn das zentrale Ergebnis der Schlichtung war für die Planer eine schallende Ohrfeige: Stuttgart 21 ist so nicht umsetzbar, es braucht Stuttgart 21 plus. 16 Jahre Projektplanung und keine Vorstellung, wie viele Züge in der Stoßzeit durch den Tunnelbahnhof fahren können.

Der Stresstest, der dies jetzt herausfinden soll, werde ohne die Beteiligung der Projektgegner durchgeführt und erst im Sommer Ergebnisse bringen. "Bis dahin ist es Erpressung und missbräuchlicher Umgang mit dem Geld des Steuerzahlers, einfach neue Fakten zu schaffen", sagt Gangolf Stocker.

Trotz 16 Jahren Planung gäbe es bis heute keine Vorstellung davon, welche Probleme die Nadelöhre der Zubringertunnel bringen und wie es um die Sicherheit in den Tunnels stehe. Nach 16 Jahren Planung gäbe es keine wirklich realistische Vorstellung über die tatsächlichen Kosten des Projektes.

"Augen zu und durch, das ist der Landesregierung einzige politische Konsequenz aus diesem Desaster". Gangolf Stocker wendete sich entschieden gegen die Baumverpflanzungsaktion der Bahn. "Widerstand gegen solchen politischen Unsinn ist legitim", meint der Streiter für die billigere und vernünftigere Alternative K 21.

 


  •    Hartz IV-Parteien ignorieren Verfassungsgericht

"Die Hartz IV-Koalition von CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne lässt Millionen Langzeitarbeitslose und ihre Familien aus rein parteiegoistischen Interessen im Verfassungsvakuum hängen, kritisiert der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Gregor Gysi, das Scheitern der Hartz IV-Vermittlung, von der Die Linke verfassungswidrig ausgeschlossen worden war.

Es werde ein schäbiger Wahlkampf auf dem Rücken von Millionen Betroffenen geführt. "Allein, dass damit CDU/CSU, FDP, SPD und Grüne 1,8 Millionen Kindern weiter einen Zuschuss zum Mittagessen verwehren, macht deutlich, dass ihnen deren Schicksal gleichgültig ist."

Die Hartz IV-Parteien seien sich im Grundsatz einig, am entwürdigenden und repressiven Charakter von Hartz IV nichts zu ändern. "Das ist zugleich eine beispiellose Ignoranz gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und seinem Urteil. Die Hartz IV-Koalition hat damit de facto das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum außer Kraft gesetzt. Hier tut eine schnelle rechtliche Klärung not", so Gysi.

"Eine Bundesregierung, die einen verfassungslosen Zustand nicht nur zulässt, sondern regelrecht provoziert, verletzt ihren Amtseid. Das ist Arbeitsverweigerung im Amt und ein beispielloser Vorgang, mit dem Politikverdrossenheit massiv befördert wird."

Auch der Ausschluss der Linken aus dem Vermittlungsverfahren mache das ganze Verfahren zur Farce, die demokratischen Maßstäben in keiner Weise gerecht werde. "Auch diese Fragen wird das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben", so Gysi.

 


  •    Hartz IV-Verhandlungen

Als entlarvend kritisierte der Paritätische Wohlfahrtsverband den Versuch der Bundesregierung, sich während der Verhandlungen über die Neufassung von Hartz IV und der Festlegung der Höhe der Regelsätze mit Zuschüssen zur Grundsicherung im Alter die Zustimmung der Bundesländer im Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat zu erkaufen.

Dieser Vorschlag, die Kosten für die Grundsicherung im Alter zu übernehmen, sei ein durchsichtiger Versuch der Bundesregierung gewesen, mit viel Geld die Zustimmung der Länder zu einem verfassungswidrigen Gesetz zu erkaufen. Die Bundesregierung habe damit den Beweis angetreten, dass das Geld für eine verfassungskonforme Anhebung der Regelsätze vorhanden sei.

"Es mangelt offenbar nicht an Geld, sondern am Willen. Es ist geradezu absurd, wie viel Geld die Bundesregierung auszugeben bereit ist, nur um ihr Gesicht zu wahren und die Regelsätze nicht anheben zu müssen", so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Ulrich Schneider.

Auch Die Linke kritisierte das Vorgehen der Regierung bei den Verhandlungen. Schwarz-Gelb habe mit allen möglichen Angeboten SPD und Grüne zur Zustimmung zur sogenannten Hartz-IV-Reform zu bewegen versucht. Unberücksichtigt sei aber stets ein verfassungskonformer Regelsatz geblieben.

"Das ist einer der vom Bundesverfassungsgericht verlangte Gründe der Änderungen bei Hartz IV", so Katja Kipping, Vorsitzende des Sozialausschusses im Deutschen Bundestag und stellvertretende Vorsitzende der Partei Die Linke. Schneider kritisierte in einem Interview im Deutschlandfunk, dass es schon lange nicht mehr um die Frage gehe, was ein Erwachsener oder ein Kind zum Leben brauche.

Nach einem Scheitern der Verhandlungen könnte das Bundesverfassungsgericht klare Vorgaben machen. Der Verband hatte im Vorfeld der schließlich gescheiterten Verhandlungen noch einmal seine Forderung nach einem Regelsatz von 416 Euro und der Übernahme einmaliger Leistungen wie Anschaffungen von Hausrat und ähnlichem bekräftigt.


 

  •    Grundeinkommen im Iran

Im Iran wurde im Dezember 2010 mit der Auszahlung eines Grundeinkommens begonnen. Dies habe der Newsletter von USBIG (United States Basic Income Guarantee Network) meldet, berichtet das Netzwerk Grundeinkommen. Es werde auf Antrag, aber ohne weitere Bedingungen gewährt und sei als Kompensation für Kürzungen bei den Subventionen für Benzin, Heizöl und andere Güter eingeführt worden. Pro Person werde zweimonatlich ein Betrag von umgerechnet 80 US-Dollar gezahlt, also 480 Dollar pro Person und Jahr. Mehr als 80 Prozent der Iraner hätten bereits den Antrag gestellt.


 

  •    Gentech-Futtermittel: EU-Kommission verstößt gegen EU-Recht

Laut eines vom BUND in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens verstößt die EU-Kommission gegen europäisches Recht, wenn sie wie geplant die Vorschriften für Gentechnik in Futtermitteln aufweicht. Der EU-Kommission zufolge sollen künftig nicht zugelassene und nicht sicherheitsbewertete Gentech-Pflanzen Futtermittel bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent verunreinigen dürfen.

Über die Vorlage stimmen morgen die EU-Mitgliedsstaaten im zuständigen Ausschuss ab. Das Rechtsgutachten des Berliner Anwalts Achim Willand zeige jedoch, dass das von der EU-Kommission gewählte rechtliche Verfahren zur Einführung von Grenzwerten gegen geltendes EU-Recht verstößt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner daher auf, für die Beibehaltung der sog. Nulltoleranz zu stimmen, wonach in der EU nicht zugelassene Gentech-Pflanzen strikt verboten sind.

Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin: "Mit ihrem Pro-Gentechnik-Kurs gibt die EU-Kommission dem immensen Lobbydruck der Futtermittelindustrie und der USA als Hauptanbauland von Gentech-Pflanzen nach. Diese möchten ihre Futtermittel verkaufen, egal ob Gentech-Produkte in Europa zugelassen sind oder nicht. Verlierer wären die EU-Bürger, denen Gentechnik untergeschoben wird, obwohl sie mehrheitlich Gentechnik ablehnen. Ministerin Aigner muss jetzt zeigen, ob sie wirklich Verbraucherschutzministerin ist oder ausgerechnet die Futtermittelindustrie protegieren will, die gerade den Dioxinskandal verursacht hat."


  •    Gesetzentwürfe für mehr Demokratie in Brandenburg

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte am  Dienstag zwei Gesetzentwürfe zur Reform der direkten Demokratie in Brandenburg ein. Demnach sollen sowohl bei Volksbegehren als auch bei Volksentscheiden die Hürden gesenkt werden, um die direktdemokratische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern.

Die Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Abstimmungsgesetzes und der Landesverfassung sehen vor, die freie Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu erlauben. Demnach könnten Bürgerinnen und Bürger ein Volksbegehren künftig auch außerhalb von Amtsstuben unterzeichnen.

Zudem soll die Frist zur Unterschriftensammlung beim Volksbegehren von vier auf sechs Monate verlängert werden und auch Volksbegehren mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen sollen erlaubt sein. Lediglich das Haushaltsgesetz selbst soll von Volksbegehren ausgenommen bleiben, um die Budgethoheit des Brandenburger Landtages zu wahren.

Auch die Regelungen beim Volksentscheid will Bündnis 90/Die Grünen reformieren. Bisher galt in Brandenburg ein 25-prozentiges Zustimmungsquorum für Volksentscheide über Gesetzesänderungen. Demnach müssen bei einem Volksentscheid mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten in Brandenburg mit „Ja“ stimmen, damit der Volksentscheid gültig ist.

Die Zusammenlegung von Volksentscheid und Wahl soll nach dem Vorschlag der Grünen künftig dann erfolgen, wenn zwischen dem 60. und 180. Tag nach Zustandekommen des Volksbegehrens eine Wahl stattfindet. Bei Volksentscheiden über Verfassungsänderungen soll das Zustimmungsquorum von 50 auf 25 Prozent gesenkt werden.

Um eine ausgewogene und vollständige Information der Bürgerinnen und Bürger vor dem Volksentscheid zu gewährleisten, will Bündnis 90/Die Grünen ein sogenanntes Abstimmungsheft nach Schweizer Vorbild einführen. Jeder Haushalt bekäme dann vor der Abstimmung eine Broschüre zugeschickt, in der neben allen Informationen zum Volksentscheid auch die Argumente der Pro- und Kontra-Seite in gleichem Umfang dargestellt werden.

"Wir freuen uns sehr über diesen mutigen Vorstoß. Der Vorschlag der Grünen würde die direkte Demokratie in Brandenburg endlich aufleben lassen. Denn dort gab es aufgrund der hohen Hürden noch nie ein erfolgreiches Volksbegehren oder einen von Bürgern initiierten Volksentscheid", sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

"Der Brandenburger Landtag sollte sich ein Herz fassen und endlich den Weg frei machen für Volksbegehren und Volksentscheide. Besonders Rot-Rot steht nun in der Pflicht." Die Gesetzentwürfe werden in der Plenumssitzung am 23. und 24. Februar in erster Lesung im Brandenburger Landtag behandelt. Mehr Demokratie hat eine Unterschriftensammlung für einen Aufruf zu umfassenden Reformen in Brandenburg gestartet.

Die Volksgesetzgebung auf Landesebene umfasst drei Stufen, die Volksinitiative (20.000 Unterschriften in einem Jahr), das Volksbegehren (80.000 Unterschriften in vier Monaten, Amtseintragung) und den Volksentscheid (25-Prozent-Zustimmungsquorum bei einfachen Gesetzen, 50-Prozent-Zustimmungsquorum und Zweidrittel-Mehrheit bei Verfassungsänderungen). Bisher wurden in Brandenburg 35 Volksinitiativen und acht Volksbegehren gestartet. Keines der Volksbegehren war erfolgreich. Folglich gab es auch noch nie einen von Bürgern initiierten Volksentscheid.