Widerstand * Hartz IV * Volksentscheid in Berlin * Bürgerbegehren in Stuttgart Drucken
Geschrieben von: Baraka   
Montag, den 14. Februar 2011 um 22:47 Uhr
  •    Arabischer Widerstand gegen autoritäre Staatsformen

Inspiriert von den Revolutionen in Tunesien und Ägypten formiert sich auch in Algerien und Iran zunehmend Widerstand gegen die jeweiligen Regime. Mit grober Gewalt gehen diese allerdings gegen die Demonstranten vor. In beiden Ländern versuchen die jeweiligen Polizeikräfte den aufkeimenden Widerstand mit Gewalt niederzuschlagen. Ob es dort zu ähnlichen Massenprotesten wie zuletzt in Ägypten kommen kann, ist derzeit noch offen.

Auch aus Bahrein, Jemen und Kuwait werden Proteste und Aufrufe oppositioneller Gruppierungen zum Widerstand gemeldet. In Ägypten unterdes hat das Militär das Parlament aufgelöst und die Verfassung außer Kraft gesetzt. Der formal nun an der Spitze des ägyptischen Staates stehende oberste Militärrat sicherte zudem die Einhaltung aller bestehenden regionalen und internationalen Verträge, insbesondere das Friedensabkommen mit Israel zu.

 


  •    Hartz IV-Farce geht weiter

Am Dienstag wollen Bund und Länder einen neuen Versuch für eine Einigung im Streit um die Hartz IV-Reform starten. Am Montag soll es erste Vorgespräch gegeben haben, bis nächste Woche sollen konkrete Ergebnisse vorliegen. Die Koalitionsparteien signalisieren bislang weiterhin keine Kompromissbereitschaft für eine den Vorgaben des Verfassungsgerichtes entsprechende transparent ermittelte und der Menschenwürde entsprechende Höhe der Regelsätze.


 

  •    Berliner Volksentscheid gegen Teilprivatisierung erfolgreich

Der Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben wurde durch Volksentscheid angenommen. Die Abstimmung hatte am Sonntag stattgefunden. Nach Angaben der Landeswahlleiterin haben sich an der Abstimmung ingesamt 27,5 Prozent aller Berliner BürgerInnen beteiligt.

Die Voraussetzungen für die Annahme des Gesetzentwurfs wurden dadurch erfüllt, dass die Mehrheit der Teilnehmer, sowie ein Viertel aller Stimmberechtigten zustimmten. Insgesamt stimmten 27 Prozent – in absoluten Zahlen 665.713 Personen zu. Von den Teilnehmern stimmten insgesamt 98,2 Prozent zu. Die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“, die bereits seit Jahren gegen die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe in Berlin kämpft, äußerte sich erfreut über den erfolgreichen Volksentscheid.

Trotz einer gezielten Desinformations-und Verunsicherungskampagne des Senats, trotz des enormen hohen Quorums (25% der Wahlberechtigten) und obwohl der Bürgerinitiative lediglich ein überschaubarer Spendenetat von lediglich 12.000 Euro zur Verfügung stand, konnte der erste Volksentscheid in Berlin gewonnen werden, so die Initiative in einer Mitteilung.

Mit dem gewonnen Volksentscheid sei die Initiative ihrem Ziel der kostengünstigen, verbraucherfreundlichen Rekommunalisierungeinen einen wichtigen Schritt näher gekommen. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich Bürger und Verbraucher gegen den Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge zur Wehr setzen können, sei es Licht ins Dunkel rechtlich höchst fragwürdiger und umstrittener Privatisierungsgeschäfte zu bringen.

Was vor den Menschen geheim gehalten werde, dagegen könne man sich nicht zur Wehr setzen. Neben der kritischen Prüfung der bisher zugänglichen Dokumente zur Teilprivatisierung bei den Berliner Wasserbetrieben setze der „Berliner Wassertisch“ auch weiterhin mit aller Entschlossenheit den Kampf für eine kostengünstige Rekommunalisierung fort. Alle Dokumente, die vom Senat veröffentlicht werden, sollen einer umfassenden, unabhängigen Prüfung unterzogen werden.

 

 

  •    Stuttgart 21: Bürgerbegehren

Mit einem neuen Bürgerbegehren versuchen die Gegner von Stuttgart 21 das Bahnprojekt zu stoppen. Damit soll der Ausstieg der Baden Württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart aus dem Projekt erreicht werden. Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 teilte am Montag mit, dass das Bahnprojekt eine reine Bundesangelegenheit sei. Seine Mitfinanzierung durch die Stadt sei damit verfassungswidrig.

Dies ergebe sich aus dem Artikel 104 des Grundgesetzes . Demnach sei die Finanzierung von Eisenbahn-Bauvorhaben des Bundes durch Länder und Kommunen nicht zulässig. Insgesamt gehe es um Gelder in Höhe von 291,8 Millionen Euro, mit dem Stuttgart 21 maximal bezuschusst werden soll. Um die Verwendung dieses Geldes sollten die Bürger selbst abstimmen dürfen. Um einen Bürgerentscheid zu erreichen, müssen 20.000 Unterschriften dafür gesammelt werden.


 

  •    Mehr Demokratie: Erfolgreichster Volksentscheid Deutschlands

Mit dem erfolgreichen Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ hat zum ersten Mal in Berlin ein Volksentscheid die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzustimmung von einem Viertel der Wahlberechtigten erreicht. Die zwei vorherigen Volksentscheide „Tempelhof“ 2008 und „Pro Reli“ 2009 waren an diesem Quorum gescheitert.

Noch nie zuvor hat in Deutschland ein Volksentscheid das 25-prozentige Zustimmungsquorum überwunden, ohne zeitgleich mit einer Wahl stattzufinden. „Das ist ein großer Tag für Berlin und ein großer Tag für die direkte Demokratie. Die Berlinerinnen und Berliner haben heute an der Urne deutlich gemacht, dass sie mehr Transparenz wollen und sich Geheimverträge nicht gefallen lassen“, sagt Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie.

Zwar wurden die Verträge zur Teilprivatisierung bereits offengelegt. Eine Garantie, dass wirklich alle Vereinbarungen zwischen dem Land Berlin und Veolia und RWE veröffentlicht wurden, gab es jedoch nicht. Die Berlinerinnen und Berliner haben sich richtig entschieden, ihr Recht auf Abstimmung wahrzunehmen und mit der Teilnahme am Volksentscheid für eine komplette Offenlegung einzutreten.“

Das Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ hatte am 8. Juli 2010 bereits zu einer Novelle des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes geführt, bei der erhebliche Verbesserungen bei der Transparenz im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge erzielt worden waren. Am 27. Oktober 2010 hatte die Initiative 320.700 Unterschriften für das Volksbegehren eingereicht, davon 280.887 gültige. Zum Vergleich: Das Volksbegehren für den Erhalt des Flughafens Tempelhof hatten 204.907 Berlinerinnen und Berliner unterzeichnet, das Volksbegehren „Pro Reli“ 265.823.

Mit der Sammlung der notwendigen Unterschriften hatte sich die Initiative Berliner Wassertisch das Recht auf einen Volksentscheid erstritten. Doch bereits vor der Abstimmung wurden die Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zwischen dem Land Berlin und RWE und Veolia im November 2010 teilweise offengelegt. „Ohne den Druck des Volksbegehrens wäre es nie zur teilweisen Offenlegung der Verträge gekommen“, so Efler.

Auch das Klima für den Umgang mit Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge dürfte sich durch das Volksbegehren grundlegend geändert haben.“ Mit der heutigen Abstimmung stieg die Gesamtzahl der durch Bürgerinnen und Bürger initiierten Volksentscheide in Deutschland auf insgesamt 19 an. Drei der Volksentscheide fanden in Berlin statt. Zehn von 16 Bundesländern haben noch nie einen von Bürgern ausgelösten Volksentscheid erlebt.

Quoren bei Volksentscheiden sind nach Ansicht von Mehr Demokratie undemokratisch, da sie zu einer Stimmenthaltung der Gegner einer Vorlage führen. Dies verzerrt das Verhältnis der Ja-Nein-Stimmen und damit das Ergebnis des Volksentscheids. Beim gestrigen Entscheid nahmen fast ausschließlich Befürworter teil, was zu einem Ja-Stimmen-Anteil von 98,2 Prozent führte.

Viele Gegner haben ihre Stimme erst gar nicht abgegeben und den Volksentscheid für überflüssig erklärt. Gerade bei den noch jungen Instrumenten der direkten Demokratie ist es aber wichtig, die Beteiligung zu fördern“, so Efler. „Erst ohne Quorum ist klar, dass zur Abstimmung alle gefragt und gefordert sind, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen. Nehmen die Gegner nicht an der öffentlichen Diskussion und an der Abstimmung teil, schadet das unserer demokratischen Kultur.“

In Deutschland gab es bisher 19 Volksentscheide. Für sieben Volksentscheide galt ein 25-Prozent-Zustimmungsquorum. Nur drei dieser sieben Volksentscheide überwanden das Quorum, nur der gestrige Berliner Entscheid schaffte es, ohne zeitgleich mit einer Wahl stattzufinden. 1998 und 2007 scheiterten zwei Volksentscheide für eine Verfassungsänderung in Hamburg am damals gültigen 50-prozentigen Zustimmungsquorum. Damit hat noch nie ein Volksentscheid in Deutschland das 50-Prozent-Quorum für Verfassungsänderungen überwunden, das in den meisten Bundesländern gilt.

In Sachsen, Bayern und Hessen wird für einen Volksentscheid über eine einfache Gesetzesänderung gar kein Quorum angesetzt, in Nordrhein-Westfalen ein Zustimmungsquorum von 15 Prozent der Wahlberechtigten, in Hamburg ein Zustimmungsquorum von 20 Prozent, wenn der Entscheid nicht zusammen mit einer Wahl stattfindet. Das 25-prozentige Zustimmungsquorum bei Gesetzesänderungen ist in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen Pflicht.

In Rheinland-Pfalz gilt ein 25-prozentiges Beteiligungsquorum. Weitaus höher ist das Zustimmungsquorum für Gesetzesänderungen in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern mit 33,3 Prozent der Wahlberechtigten. Das höchste Quorum für Volksentscheide über einfache Gesetze gilt im Saarland. Hier müssen sogar die Hälfte aller Wahlberechtigten zustimmen.