Hartz IV-Reform * Kein Fachkräftemangel * Gentechnik in Futtermitteln * Agent Provokateurs? * Wahlbeteiligung Drucken
Geschrieben von: Baraka   
Dienstag, den 22. Februar 2011 um 23:09 Uhr
  •    Hartz IV-Reform

Am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat das neue Hartz IV-Gesetz verabschieden. Am Dienstagabend hatte der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern die am Montagmorgen zwischen Koalition und Sozialdemokraten ausgehandelte Reform bestätigt. Die Grünen hatten sich vorzeitig aus den Diskussionen verabschiedet. Sowohl Grüne als auch SPD hatten die Verfassungsgemäßheit des Kompromisses teilweise bezweifelt. Die SPD stimmte dennoch zu.

Die Neuregelung des Gesetzes sieht eine Anhebung des Regelsatzes um 5 Euro auf insgesamt 364 Euro vor. Die Anhebung geschieht rückwirkend zum ersten Januar 2011. Anfang 2012 ist eine weitere Erhöhung um 3 Euro geplant. Dazu kommt eine prozentuale Erhöhung, die aus Inflation und Lohnentwicklung errechnet wird. Für Kinder sind sogenannte "Bildungshilfen", wie Schulspeisung, Zuschüsse für Klassenfahrten, Beiträge für Sport- oder andere Vereine sowie Nachhilfe vorgesehen.

Kritiker sprechen offen von Verhöhnung des Volkes. Zahlreiche Sozialverbände laufen Sturm gegen den beschlossenen Kompromiss. Die Regelsätze seien weder bedarfsgerecht noch verfassungskonform. Zudem handele es sich lediglich um eine rein nominale Erhöhung, faktisch aber aufgrund geringerer Zuschüsse etwa für Heiz- und Stromkosten und deren Pauschalierung zumeist sogar um eine Absenkung des Regelsatzes.

Die Linke kündigte eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Hartz-IV-Neuregelung. Dabei wolle sie auch ihren Ausschluss aus den Verhandlungen geltend machen. Nach Plänen der Linken soll ein Normenkontrollverfahren eingeleitet werden. Dazu müsste ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages dafür stimmen.

Sollten Linke und Grüne geschlossen dafür stimmen, fehlten noch zwölf Stimmen für die erforderliche Anzahl von 156 Politikern. Die Linke setzt dabei auf Unterstützung aus der SPD. Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die SPD auf, das Vermittlungsergebnis nach Zustimmung des Bundesrates durch eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Dies sei nur konsequent angesichts der wochenlangen Behauptung der Partei der Verfassungwidrigkeit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelsätze.

Der ausgehandelte Kompromiss sei ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen und ein Affront gegenüber dem Bundesverfassun gsgericht, kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. "Das Geschacher der letzten Wochen und Tage um drei Euro mehr oder weniger ist die erbärmlichste Farce, die die deutsche Sozialpolitik je erlebt hat", so Schneider.

Sehr beliebt sei derzeit wieder der alte Spruch: "Wer hat uns verraten? Sozialdemokraten!" Dies berichtet der Sozialticker über zahlreiche Zuschriften. Jedoch könne dieser Spruch auch auf alle anderen Parteien übertragen werden, die sich an den Verhandlungen beteiligt haben und schließlich zum offenen Verfassungsbruch verabredet hätten.

"Die SPD hat vor der schwarz-gelben Koalition kapituliert und stimmt der verfassungswidrigen Regelleistungsbestimmung zu", so Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei Die Linke zur Einigung der SPD mit der schwarz-gelben Koalition. "Die SPD hat mit ihrer Kapitulation die Hamburg-Wahl abgewartet. Die geplante Erhöhung um drei Euro im kommenden Jahr ist auch keine Erhöhung, sondern es handelt sich dabei lediglich um einen Versuch des notwendigen Inflationsausgleiches für das kommende Jahr."

Anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit am vergangenen Sonntag hatte Kipping erklärt, dass soziale Gerechtigkeit ist ohne gesicherte soziale Grundrechte nicht denkbar sei. "Grundrechte sind individuelle Rechte eines jeden Menschen, die er sich nicht erst verdienen muss. Grundrechte stehen dem Menschen als Mensch zu. Das heißt, dass eine soziale Sicherung, die die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe des Menschen garantieren soll, ist ohne eine Gegenleistung oder eine Pflicht zur Arbeit dem einzelnen Menschen zuerkannt", so Kipping.

"Eine Maxime, die die Hartz-Parteien in Deutschland erst verinnerlichen müssen. Sie feilschen nämlich nicht nur in übelster Krämermanier um die Regelsätze auf Armutsniveau. Nein, sie ignorieren auch diese Minimalanforderung an soziale Sicherungssysteme. Die Linke fordert die sofortige Abschaffung der Sanktionen und Leistungskürzungen bei den Grundsicherungen."

Auch die Saarländische Armutskonferenz (SAK) hat den sogenannten Hartz-IV-Kompromiss zwischen CDU, FDP und SPD im Bundestag in scharfer Form verurteilt. 8 Euro mehr Regelsatz, in zwei Stufen, seien weder verfassungskonform, noch bedarfsgerecht und schon gar nicht armutsfest. Der erneute Gang vor das Bundesverfassungsgericht sei damit vorprogrammiert, so der SAK-Vorsitzende Egbert Ulrich.

Auch bei konservativer Betrachtungsweise hätte der Regelsatz mindestens um 33 Euro auf 392 Euro steigen müssen. Lediglich Rechentricks führten zu der "erbärmlichen" Erhöhung um insgesamt 8 Euro, wie jetzt vorgesehen. Wenn über die Vorgaben des Verfassungsgerichts hinaus der echte Bedarf berücksichtigt (Warenkorbmodell) werden würde, müssten mindestens 79 Euro Aufschlag gewährt werden.

Wenn gar die in Europa geltende Armutsgrenze von 60% des durchschnittlichen Einkommens (Medianwert) zugrunde gelegt würde, würden die Hartz-IV-Regelsätze gar um etwa 100 Euro steigen müssen. Da die "große Hartz-IV-Koalition" in Berlin nicht einmal die Minimalvoraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts erfüllen wolle, sei ein entsprechender Gesetzesentwurf auch nicht zustimmungsfähig.

Die Armutskonferenz appelliert daher an die saarländischen Abgeordneten in Bundestag und Bundesrat, den Hartz-IV-Kompromiss "in jedem Fall" abzulehnen. Wenn die Politik nicht in der Lage sei grundgesetzfeste Hartz-IV-Sätze zu beschließen müsse das Verfassungsgericht dies notfalls selbst tun.

Auch nach Ansicht der Arbeiterwohlfahrt ist der neue Regelsatz nicht an den realen Bedarfen orientiert, wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Vielmehr handele es sich bei der nominalen Minimalerhöhung um einen mit fragwürdigen Methoden klein gerechneten und letztlich politisch gesetzten Betrag.

Der Kompromiss komme der zentralen Forderung aus Karlsruhe nach einer transparenten und nachvollziehbaren Neuberechnung der Regelsätze nicht nach, so der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zum Hartz IV-Kompromiss. Inzwischen wurde auch bekannt, dass es aufgrund der systematischen und absichtsvollen Demütigungen, Schikanierungen mit teilweise sadistischen Zügen zu steigender Gewalt gegen Behördenmitarbeiter in Deutschland kommt.

Dies gehe aus Informationen des ARD Politmagazins report MÜNCHEN hervor. Die Unfallkasse des Bundes habe eine Studie in Jobcentern durchgeführt, weil immer mehr Übergriffe gegen Mitarbeiter als "Arbeitsunfälle" gemeldet werden. Laut der Untersuchung der Unfallkasse komme es in den Jobcentern täglich zu verbalen Aggressionen, wöchentlich sind die Mitarbeiter mit Randalen konfrontiert, monatlich kommt es zu Bedrohungen und Übergriffen.

Jan Hetmeier, Psychologe und Autor der Studie (Unfallkasse des Bundes) kehrt den Sachverhalt um und erklärt die Täter in den Behörden zu Opfern, die traumatisiert werden. Sozialer Kontext der Gewalt und das Schicksal der Betroffenen ignoriert sowohl die Studie als auch der ARD-Bericht gänzlich.

"Der faule Kompromiss zu Hartz IV geht zu Lasten der Ärmsten und wird wieder vorm Bundesverfassungsgericht landen", erklärte der Präsident des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler, am Montag zum Verhandlungsergebnis zwischen Unionsparteien, FDP und SPD im Vermittlungsausschuss. Es gehe nicht darum, Leistungen willkürlich zu erhöhen, sondern Menschenwürde durch bedarfsdeckende Regelsätze zu sichern.

Diese Zielstellung sei angesichts anstehender Landtagswahlen unter die Räder geraten, so Winkler. "Das aufgestockte Bildungspaket und die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund ab 2014 können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen mit dem Urteil vom 9. Februar 2010 gröblich missachtet werden.

Das Argument der leeren Kassen zieht nicht, denn die Bundesregierung spart im Haushalt 2011 deutlich über zwei Milliarden Euro allein durch die Streichung von Rentenversicherungsbeiträgen, Elterngeld und Übergangszuschlägen für Langzeitarbeitslose." Im Übrigen könne man sich nicht über leere Kassen beklagen, wenn die Pleite-Manager der Großbanken weiter auf internationalen Finanzmärkten zocken können und nicht zur Kasse gebeten werden, so der Verbandspräsident.


 

  •    Kein Fachkräftemangel in Deutschland

In Deutschland herrscht derzeit kein flächendeckender Fachkräftemangel. Dies gehe aus einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag hervor. Dennoch bestehe aufgrund der angespannten Situation in einigen Regionen und Berufsfeldern Handlungsbedarf. Wie sich die Lage in Zukunft entwickeln wird, ist laut der sogenannten "Experten" schwierig einzuschätzen. Es müsse jedoch schon jetzt verstärkt um Frauen, Ältere und Migranten als Arbeitnehmer geworben werden.

16 Prozent der Erwerbstätigen seien dauerhaft ohne Ausbildung, sagte Johannes Jakob vom Deutschen Gewerkschaftsbund. ”Das System grenzt offensichtlich eine große Gruppe aus.“ Zudem seien Teilzeitmodelle ein großes Problem, auch hätten Flexibilisierung, Leiharbeit und befristete Beschäftigung die ”Dequalifizierung“ vorangetrieben. Außerdem müssten die Minijobs abgeschafft werden, sagte Jakob. ”Das sind wir uns ausnahmsweise mal mit fast allen Ökonomen einig.“

 


  •    Gentechnik in Futtermitteln

Die EU hat die sogenannte Nulltoleranz bei Gentechnik in Futtermitteln abgeschafft. Das Komitee für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit habe den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, künftig Futtermittel in die EU einzuführen, die mit bis zu einer Promille mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ohne Zulassung in der EU kontaminiert sind. Am Ende war die Futtermittellobby erfolgreich, die seit Jahren darauf pocht, ihre Transportwege nicht gentechnikfrei halten zu müssen.

Campact kritisiert dabei besonders Landwirtschaftsministerin Aigner. Sie habe das Versprechen ihrer Partei, für eine Landwirtschaft ohne Gentechnik einzutreten, in Brüssel missachtet. Die VerbaucherInnen, denen sie nach dem Dioxin-Skandal strenge Vorgaben für die Futtermittelindustrie versprach, habe sie herbe enttäuscht. Das Ende der Nulltoleranz schaffe den rechtlichen und poltischen Rahmen für die EU, weitere Grenzwerte für Verunreinigungen mit Gentechnik einzuführen.

Lebensmittel stehen als erstes auf dem Wunschzettel der Gentechniklobby, diese können wie die Futtermittel schon heute mit in der EU zugelassenen GVO bis zu 0,9 Prozent verunreinigt sein. Ausdehnen möchte die Lobby dies auf nicht zugelassene GVO. Danach kommt das Saatgut, für das bisher strikt die Nulltoleranz gilt. Eine Verunreinigung von Maissaat von nur einer Promille würde dazu führen, dass über 100 Genmaispflanzen pro Hektar auf dem Acker stehen könnten, ohne dass Bauern oder Verbraucher davon wissen.

Campact fordert daher, dass sie Nulltoleranz für Lebensmittel und Saatgut nicht angetastet werden darf. Das europäische Parlament kann in den kommenden drei Monaten Einspruch gegen die verabschiedete Verordnung erheben. Aufgrund der konservativen Mehrheit sei damit aber nicht zu rechnen.

Deutschland ist danach verpflichtet, die EU-Verordnung umzusetzen. Jedoch müsse ein Grenzwert nicht ausgereizt werden. Campact fordert die Bundesregierung dazu auf, alles dafür zu tun, dass Futtermittelimporte nach Deutschland nicht mit GVO verunreinigt werden. Über 77.000 Menschen hatten die Campact-Aktion für Nulltoleranz für Gentechnik im Futtermittel unterstützt und mitgezeichnet.

 


  •    Freiherr und Plagiator zu Guttenberg

Ein Doktorand der Juristischen Fakultät der Uni Münster hat bereits im Juni 2010 festgestellt, dass zu Guttenberg in seiner Dissertation fremde Textpassagen als eigene ausgegeben hat. Das berichtet Westfälische Nachrichten. Der Doktorand Michael Schwarz habe die Dissertation zu Guttenbergs und anschließend einen Aufsatz des Tübinger Verfassungsrechtlers Martin Nettesheim gelesen.

Dabei waren ihm Ähnlichkeiten aufgefallen. Bei einem direkten Vergleich stellte Schwarz fest, dass zu Guttenberg mehrere Passagen aus dem Nettesheim-Aufsatz wortwörtlich übernommen hatte. Daraufhin verfasste er darüber einen Aufsatz mit dem Titel "Wortklau(b)erei?". Aufgrund der politischen Brisanz dieser Entdeckung habe ihm sein Doktorvater aber von einer Veröffentlichung abgeraten.


 

  •    Agent Provokateurs bei Stuttgart 21

Polizei und Staatsanwaltschaft in Stuttgart kaschieren mit politischer Rückendeckung bandenmäßiges Vorgehen von staatlich beauftragten Agent Provokateurs am 30. September 2010 genau so wie gewalttätiges Vorgehen von staatlich Beauftragten gegen uniformierte PolizeibeamtInnen, so Thomas Wüppesahl, Bundessprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten.

Vorhandenen Verdächten wie Landfriedensbruch oder Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz wird nicht oder nicht ernsthaft nachgegangen, zum Beispiel erst vier Monate später. Die Grenze zur staatlich organisierten Kriminalität sei damit überschritten. "Die Polizei war sich nicht zu schade, staatlich beauftragte Kräfte einzusetzen bzw. sie ungehindert arbeiten zu lassen, um "ihrer" politischen Führung das gewünschte Ergebnis zu liefern: Gewaltbilder!" so Wüppesahl weiter.

Den Kritischen PolizeibeamtInnen lägen nun zwei weitere Videos vor, die das planmäßige und organisierte Vorgehen staatlicher Akteure dokumentieren, um zum einen die (misslungene) Radikalisierung der Versammlung vom 30.09.2010 im Schlosspark in Stuttgart zu bewirken, und zum anderen Gewaltbeispiele aus den Reihen der Protestierenden für polizeilich sogar unverhältnismäßiges und rechtswidriges Vorgehen zu liefern.

Ein Video zeigt Vorgänge im Vorfeld der Sprayer-Attacke, bei denen sich möglicherweise ein ziviler Polizeibeamter als Helfer des späteren Täters unter die Beamten zu mischen versucht. Das zweite Video zeigt die Vorgänge um eine Brandsatz-Attacke. Dabei verhelfen möglicherweise Zivilbeamte dem Täter zur Flucht aus Reihen der Parkschützer.

Nach Ansicht der Kritischen PolizeibeamtInnen ergebe es keinen Sinn, dass die Stuttgarter Staatsanwaltschaft erst einen Tag nach Bekanntwerden des letzteren Videos ein Ermittlungsverfahren einleitete, da sie bereits seit Monaten Zugriff auf diese Bilder gehabt habe. Behauptet wurde zudem, dass es sich bei den Fluchthelfern um bekannte Autonome handele, und nicht um Beamte in Zivil.

Ein Ermittlungsverfahren sei aber nur wegen gefährlicher Köprerverletzung und nicht etwa wegen Landfriedensbruch oder eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Daher bestehe vielmehr der Verdacht der Rechtsbeugung durch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, da sie die kapitale Kriminalität staatlicher AkteurInnen zu Belanglosigkeiten erkläre und als Ermittlungsbehörde untätig bleibe, während zugleich hunderte normale DurchschnittsbürgerInnen derzeit von der Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgarts mit Strafermittlungsverfahren überzogen würden.

Zudem stützten die Videos den Verdacht des bandenmäßigen Agierens von Seiten der Polizei. Die Vorgänge folgten immer demselben Muster: Vermummte sollen die Versammlung gegen den erkennbaren Willen und vielfach vorher wie danach erklärten Friedfertigkeit gewalttätig aussehen lassen bzw. diese Vermummten führen Gewalttätigkeiten aus. Diese Gewalttätigkeiten richten keinen erkennbar relevanten Personenoder Sachschaden an. Sie werden auch immer exzellent aus einer Gruppe heraus begleitet, ausgeführt, sowie vor- und nachbereitet.

Dies erfülle den Tatbestand organisierter Kriminalität, so die Kritischen PolizeibeamtInnen. Nach der offiziellen amtlichen Definition von Organisierter Kriminalität, müsse davon ausgegangen werden, dass diese am 30.09.2010 stattgefunden habe. Dem stehe nicht entgegen, dass es sich offenkundig um AkteurInnen mit staatlichem Auftrag handelt, da Organisierte Kriminalität auch von staatlichen Einrichtungen und Personen begangen werden könne.

 

 

  •    Wahlbeteiligung und Wahlrecht in Hamburg

Bei der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft betrug die Beteiligung 57 Prozent der Wahlberechtigten, erklärt Mehr Demokratie Bremen. 3,3 Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig (Stimmen für die Landesliste). Bei der Wahl 2011 hatte jeder Wahlberechtigte jeweils fünf Stimmen für den Wahlkreis und die Landesliste, die beliebig auf Personen und Parteien verteilt werden konnten. Hinzu kamen zweimal fünf Stimmen für die Bezirkswahlen.

Bei der Wahl 2008, bei der jeder Wahlberechtigte für die Landesliste nur eine Stimme hatte, betrug der Anteil ungültiger Stimmen 0,98 Prozent. Der Anteil ungültiger Stimmen ist also um 2,3 Prozentpunkte gestiegen. Nach Einschätzung von Mehr Demokratie e.V. liegt dieser Anstieg ungültiger Stimmen im Rahmen und sollte nicht zu voreiligen Schlüssen verleiten.

In Hamburg kamen mehrere Umstände erschwerend hinzu. Das Wahlrecht wurde seit 2004 dreimal geändert. Ferner fanden gleichzeitig die Bezirkswahlen statt, wodurch jeder Wahlberechtigte insgesamt viermal fünf Stimmen hatte. In Zukunft finden die Bezirkswahlen zusammen mit den Wahlen zum EU-Parlament alle fünf Jahre statt. Dadurch werden die Bürgerschafts- und Bezirkswahlen übersichtlicher.

In Hamburg und Bremen wurden 2004 bzw. 2006 per Volksbegehren und Volksentscheid Wahlrechtsreformen auf den Weg gebracht. Während auf den Wahlrechts-Volksentscheid 2004 in Hamburg jahrelange Auseinandersetzungen und mehrere Änderungen folgten, wurde das Wahlrechts-Volksbegehren in Bremen 2006 von der Bürgerschaft übernommen, ein neues Wahlgesetz wurde beschlossen.

 


  •    Politische Einflussnahme durch Parteispenden

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert im Zusammenhang mit den Berichten über Spenden von Mitarbeitern des Glücksspielkonzerns Gauselmann an Abgeordnete und Parteien eine Untersuchung durch den Bundestagspräsidenten und eine Verschärfung der Regeln zur Parteienfinanzierung und Abgeordnetenspenden. Die Glücksspielbranche hatte offensichtlich langfristig vorgearbeitet, weil das ungehinderte Automatenspiel derzeit auf dem Prüfstand steht.

Hintergrund war die Kritik des Europäischen Gerichtshofes im Herbst 2010, dass der Schutz vor Spielsucht in Deutschland unzureichend sei "Das beste Mittel gegen die unzulässige Einflussnahme auf Interessenvertreter ist die Transparenz", so Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland.

"Ich will nicht spekulieren, ob die Abgeordneten und Parteien die Spenden auch angenommen hätten, wenn sie um ihre Veröffentlichung gewusst hätten. Ich finde es haarsträubend, dass durch diese offensichtliche Spendenstückelung dem Ansehen unserer Volksvertreter und Parteien und damit dem Ansehen der Demokratie geschadet wird. Die Vorstellung, hier wäre ohne erwartete Gegenleistung gespendet worden, ist naiv."

Transparency Deutschland fordert:

1. Sofortige Offenlegung der Spendenhöhe und der Namen der Abgeordneten und Parteien, an die Gelder der "Gauselmänner" geflossen sind, durch den Bundestagspräsidenten

2. Untersuchung durch den Bundestagspräsidenten, inwieweit die Spenden erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt wurden, was nach dem Parteiengesetz verboten ist

3. Senkung der Veröffentlichungspflicht von Parteispenden von 10.000 Euro auf 2.000 Euro

4. Verbot der Annahme von Direktspenden durch Abgeordnete im Abgeordnetengesetz

5. Kontrolle der Einhaltung des Parteiengesetzes durch ein unabhängiges Gremium

Michael Koß, Leiter der Arbeitsgruppe Politik bei Transparency Deutschland und Parteienfinanzierungsexperte: "Ich finde es absurd, dass Transparency seit Jahren die Absenkung des Wertes, ab dem Parteispenden veröffentlicht werden müssen, von 10.000 Euro auf 2.000 Euro fordert und sich jetzt herausstellt, dass die Gauselmänner wohl immer zwischen 2.000 und 6.000 Euro gespendet haben sollen".